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Straßen- und Baufluchtengesetz vom 2. Juli 1875
Nehmen Sie einmal an, ihre Gemeinde teilt Ihnen mit, dass sie beabsichtige eine Grundinstandsetzung ihrer Straße durchzuführen. Mit dieser Baumaßnahme solle die Erstmalige Endgültige Herstellung der Straße erzielt werden (eeh-Straße), da der bisherige Ausbauzustand nur ein provisorischer gewesen sei. Der überwiegende Teil der Kosten für die Baumaßnahme sei durch die Anlieger zu tragen. Sie fragen sich, warum nicht schon früher ...

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Straßen- und Baufluchtengesetz vom 2. Juli 1875
Nehmen Sie einmal an, ihre Gemeinde teilt Ihnen mit, dass sie beabsichtige eine Grundinstandsetzung ihrer Straße durchzuführen. Mit dieser Baumaßnahme solle die Erstmalige Endgültige Herstellung der Straße erzielt werden (eeh-Straße), da der bisherige Ausbauzustand nur ein provisorischer gewesen sei. Der überwiegende Teil der Kosten für die Baumaßnahme sei durch die Anlieger zu tragen. Sie fragen sich, warum nicht schon früher ...

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